Dieses Compliance Framework beschreibt die grundlegenden Standards der BE Global Commerce Ltd. für integres, rechtskonformes und verantwortungsvolles Handeln. Es dient der Transparenz gegenüber Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten und Behörden und stellt keinen Vertrag oder eine Rechtsberatung dar.
1. Compliance Commitment
BE Global Commerce Ltd. betrachtet Compliance als integralen Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Integrität, Transparenz, Fairness und die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze bilden die Grundlage sämtlicher Geschäftsentscheidungen.
2. Geltungsbereich
Dieses Framework gilt für Directors, Organmitglieder, Mitarbeiter, Berater sowie – soweit vertraglich vereinbart – für Vertreter und Geschäftspartner der Gesellschaft.
3. Internationale Standards
Unsere Compliance-Grundsätze orientieren sich – soweit für unsere Geschäftstätigkeit einschlägig – an international anerkannten Standards und Best Practices, darunter den FATF-Empfehlungen, den OECD-Grundsätzen zur Korruptionsbekämpfung sowie den anwendbaren Sanktions- und Exportkontrollvorschriften.
4. Risikobasierter Ansatz
Compliance-Maßnahmen werden risikoorientiert umgesetzt. Art und Umfang von Prüfungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsmodell, der Transaktion, dem Geschäftspartner und dem betroffenen Markt.
5. Anti-Money Laundering (AML)
Die Gesellschaft trifft angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auffällige Sachverhalte werden dokumentiert und – soweit gesetzlich erforderlich – den zuständigen Behörden gemeldet.
6. Know Your Customer (KYC)
Vor Aufnahme wesentlicher Geschäftsbeziehungen können Identität, wirtschaftlich Berechtigte, Unternehmensstruktur, Unternehmensregister, Sanktionslisten sowie weitere risikorelevante Informationen angemessen geprüft werden.
7. Anti-Bribery & Anti-Corruption
Korruption, Bestechung und unzulässige Vorteilsgewährungen werden nicht toleriert. Bargeldgeschenke oder sonstige unzulässige Vorteile sind untersagt. Geschäftliche Einladungen und Aufmerksamkeiten müssen angemessen, transparent und rechtmäßig sein.
8. Exportkontrolle und Sanktionen
Internationale Handelsgeschäfte werden unter Berücksichtigung anwendbarer Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften geprüft. Erforderliche Genehmigungen sind vor Durchführung eines Geschäfts einzuholen.
9. Geschäftspartner-Due-Diligence
Lieferanten, Kunden und sonstige Geschäftspartner werden risikoorientiert bewertet. Hierbei können Eigentümerstruktur, wirtschaftlicher Ruf, regulatorische Risiken und öffentlich verfügbare Informationen berücksichtigt werden.
10. Interessenkonflikte
Tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte sind unverzüglich offenzulegen. Persönliche Interessen dürfen geschäftliche Entscheidungen nicht beeinflussen.
11. Dokumentation
Compliance-relevante Entscheidungen und Prüfungen werden nachvollziehbar dokumentiert und entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten archiviert.
12. Whistleblowing
Hinweise auf mögliche Gesetzes-, Richtlinien- oder Compliance-Verstöße können vertraulich gemeldet werden. Hinweisgeber dürfen wegen gutgläubiger Meldungen keinen Nachteilen ausgesetzt werden.
13. Verantwortlichkeiten
Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung dieses Frameworks. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die beschriebenen Grundsätze einzuhalten.
14. Verstöße
Verstöße gegen dieses Framework können – abhängig von Art und Schwere – arbeits-, zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen sowie die Beendigung einer Geschäftsbeziehung nach sich ziehen.
15. Schulung und Überprüfung
Compliance-relevante Funktionen werden regelmäßig sensibilisiert. Dieses Framework wird in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
16. Compliance-Kontakt
Fragen oder Hinweise zum Compliance Framework können an die von der Gesellschaft benannte Compliance-Kontaktstelle gerichtet werden.
Compliance-Leitlinien